Willkommen bei BÜRO AUF RÄDERN Willkommen bei BÜRO AUF RÄDERN Willkommen bei BÜRO AUF RÄDERN   1. Allgemeines (1) Büro auf Rädern GmbH erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß §6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Sozialversicherungsmeldung und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüber hinausgehende Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Einrichtung oder Abschluss einer Buchhaltung. (2) Büro auf Rädern GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was Ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wird. (3) Büro auf Rädern GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten festgestellt werden ist Büro auf Rädern zu einem Hinweis verpflichtet. 2. Auftraggeber (1) Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Eurobeträgen in seinen vollständigen monatlichen Sach, Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers. (2) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er Büro auf Rädern GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Büro auf Rädern GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der Büro auf Rädern GmbH angebotenen Leistung in Verzug, so ist Büro auf Rädern GmbH berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf Büro auf Rädern GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch der Büro auf Rädern GmbH auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn Büro auf Rädern GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 3. Mitwirkung Dritter (1) Büro auf Rädern GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. (2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat Büro auf Rädern GmbH dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 1 Abs. 2 verpflichten. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Büro auf Rädern GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. (2) Beseitigt Büro auf Rädern GmbH die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Nr. 5 Abs. 1 auf Kosten von Büro auf Rädern GmbH die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückvergütung verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- Rechen- und Übertragungsfehler) können von Büro auf Rädern GmbH jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Bilanzbuchhalter Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Büro auf Rädern GmbH den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung von Büro auf Rädern GmbH für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung von Büro auf Rädern GmbH, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. (2) Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. 6. Honorar, Rechnungen (1) Das monatliche Buchungshonorar, das Honorar pro laufender monatlicher Lohnabrechung und Monat, das Honorar für die Anfertigung zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen, sowie das Honorar für andere Sonderleistungen werden getrennt und schriftlich vereinbart. Rechnungen von Büro auf Rädern GmbH sind innerhalb 5Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Vertreter von Büro auf Rädern GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt. 7. Aufbewahrungspflicht, Transport (1) Büro auf Rädern GmbH hat Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn Büro auf Rädern GmbH den Auftrageber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber diese Aufforderung binnen sechs Monaten nachdem der Aufforderung erhalten hat nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die Büro auf Rädern GmbH aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen Büro auf Rädern GmbH und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat Büro auf Rädern GmbH dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Büro auf Rädern GmbH kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Die Aufbewahrungspflicht von Büro auf Rädern GmbH für Datenträger, Listen, und Speicherinhalte richten sich nach den Absätzen 1-3. Dies gilt nur, sofern die Daten beim Bilanzbuchhalter erstellt worden sind und dem Auftrageber keine entsprechenden Kopien überlassen wurden. (5) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 8. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Büro auf Rädern GmbH kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftrageber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. 9. Vertragsdauer und Kündigung (1) Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer oder der stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. 10. Schlussbestimmung (1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Rosenheim. (2) Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle des Unwirksamen soll angemessen Wirksames treten. Stand: 01.07.2011 AGB © created by BÜRO AUF RÄDERN GmbH
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