Willkommen bei BÜRO AUF RÄDERN
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1. Allgemeines
(1) Büro auf Rädern GmbH erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß §6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz
(StBerG), nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden
Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Sozialversicherungsmeldung und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber,
jedoch ohne darüber hinausgehende Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Einrichtung oder Abschluss
einer Buchhaltung.
(2) Büro auf Rädern GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die
Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was Ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wird.
(3) Büro auf Rädern GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als
richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten festgestellt werden ist Büro auf Rädern zu einem Hinweis
verpflichtet.
2. Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der
einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Eurobeträgen in seinen vollständigen monatlichen Sach,
Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages
erforderlich ist. Insbesondere hat er Büro auf Rädern GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Büro auf Rädern GmbH eine
angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge
und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der
Annahme der Büro auf Rädern GmbH angebotenen Leistung in Verzug, so ist Büro auf Rädern GmbH berechtigt,
eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist
ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf Büro auf Rädern GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt
der Anspruch der Büro auf Rädern GmbH auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des
Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn Büro
auf Rädern GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
3. Mitwirkung Dritter
(1) Büro auf Rädern GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie
datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat Büro auf Rädern
GmbH dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 1 Abs. 2 verpflichten.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Büro auf Rädern GmbH ist Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben.
(2) Beseitigt Büro auf Rädern GmbH die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder
lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Nr. 5 Abs. 1 auf Kosten von Büro auf
Rädern GmbH die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung
bzw. Rückvergütung verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- Rechen- und Übertragungsfehler) können von Büro auf Rädern GmbH
jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Bilanzbuchhalter Dritten gegenüber mit
Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von
Büro auf Rädern GmbH den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
(1) Die Haftung von Büro auf Rädern GmbH für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der
Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den
Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne
Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung von Büro auf Rädern GmbH, insbesondere für Folgeschäden, ist
ausgeschlossen.
(2) Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der
Anspruch entstanden ist.
6. Honorar, Rechnungen
(1) Das monatliche Buchungshonorar, das Honorar pro laufender monatlicher Lohnabrechung und Monat, das
Honorar für die Anfertigung zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen, sowie das Honorar für andere
Sonderleistungen werden getrennt und schriftlich vereinbart. Rechnungen von Büro auf Rädern GmbH sind innerhalb
5Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Vertreter von Büro auf Rädern GmbH sind nicht zum Inkasso
berechtigt.
7. Aufbewahrungspflicht, Transport
(1) Büro auf Rädern GmbH hat Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages
aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn Büro auf Rädern GmbH
den Auftrageber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber diese
Aufforderung binnen sechs Monaten nachdem der Aufforderung erhalten hat nicht nachgekommen ist.
(2) Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die Büro auf Rädern GmbH aus Anlass des
Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen Büro auf
Rädern GmbH und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat,
sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat Büro auf Rädern GmbH dem
Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Büro auf Rädern GmbH kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Aufbewahrungspflicht von Büro auf Rädern GmbH für Datenträger, Listen, und Speicherinhalte richten sich
nach den Absätzen 1-3. Dies gilt nur, sofern die Daten beim Bilanzbuchhalter erstellt worden sind und dem
Auftrageber keine entsprechenden Kopien überlassen wurden.
(5) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1) Büro auf Rädern GmbH kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er
wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen,
insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung
rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftrageber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der
Vergütung berechtigt.
9. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um
jeweils 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer oder der
stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
10. Schlussbestimmung
(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien
Rosenheim.
(2) Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Anstelle des Unwirksamen soll angemessen Wirksames treten.
Stand: 01.07.2011
AGB
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